ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TL TRANSLATIONES GmbH (TRANSLATIONES) werden Vertragsinhalt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird oder zwingendes Recht entgegensteht. Für Folgeaufträge und im Rahmen von dauerhaften Vertragsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRANSLATIONES in der jeweils aktuellen Fassung.

(2) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entgegenstehen, sind diese nur gültig, wenn und soweit sie von TRANSLATIONES schriftlich anerkannt werden.

II. Vertragsabschluss, Auftragsinhalt

Der Vertrag kommt zustande, sobald TRANSLATIONES den Auftrag oder der Auftraggeber ein Angebot von TRANSLATIONES unverändert in Textform (§ 126b BGB) annimmt. Bei schriftlicher Auftragsbestätigung gilt der Inhalt dieses Schreibens als vereinbart, soweit die andere Seite nicht unverzüglich widerspricht.

III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers bei Übersetzungen

(1) Das zu übersetzende Original ist TRANSLATIONES vollständig, inklusive aller erläuternden Zusätze wie Tabellen, Grafiken usw. zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, TRANSLATIONES nötigenfalls durch Bereitstellung einschlägiger Materialien und Informationen zu unterstützen (z.B. Fachliteratur, Terminologielisten, Glossare, Abkürzungen, Bilder, Paralleltexte und Hintergrundtexte [DIN 2345 Ziffer 3.2], Betriebsbesichtigungen).

(2) Besondere Dringlichkeit des Auftrags ist spätestens mit dem Auftragsantrag unter Angabe des gewünschten Liefertermins in Textform mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber hat einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht.

(4) Der Auftraggeber wird auf Anfrage die Textfunktion des Zieltextes erläutern und die Zielgruppe und den Verwendungszweck der Übersetzung nennen. Er darf die Übersetzung nur zu dem vorgesehenen Zweck verwenden.

(5) Besondere Ausführungsmodalitäten (Übersetzung auf Datenträgern, Formatierungen, mehrere Ausfertigungen, Druckreife, besondere äußere Form der Übersetzung) sind besonders zu vereinbaren.

(6) Besondere inhaltliche Merkmale müssen ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere:

(a) die Verwendung einer bestimmten Terminologie oder einer organisationsspezifischen Sprache; der Auftraggeber hat hierfür entsprechende Unterlagen (z.B. auch firmeninterne Redaktionsrichtlinien oder Übersetzungsleitfäden) zur Verfügung zu stellen;

(b) die Verwendung einer bestimmten Sprachvariante (z.B. amerikanisches Englisch);

(c) die Verwendung einer kontrollierten Sprache [DIN 2345 Ziffer 3.2.8: Sprache mit eingeschränktem Wortschatz und eingeschränkten Formulierungsregeln]; hierfür muss der Auftraggeber Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen die Regeln der kontrollierten Sprache für die Zielsprache eindeutig hervorgehen.
Vorgaben, die erst nach Auftragserteilung vereinbart werden, berechtigen TRANSLATIONES ggf. zur Berechnung von Extrakosten gemäß Ziffer VII (3) dieser AGB.

(7) Verzögerungen der Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers sind von TRANSLATIONES nicht zu vertreten.

IV. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers bei Dolmetschaufträgen

Bei Dolmetschaufträgen hat der Auftraggeber rechtzeitig (in der Regel spätestens eine Woche vor dem Einsatz) die für die Vorbereitung erforderlichen Materialien und Informationen, ggf. insbesondere Redemanuskripte und/oder Glossare, zu übermitteln.

V. Abnahme

Für die Abnahme von Werken (insbesondere Übersetzungen) gilt §640 BGB; die Frist für die Abnahme beträgt 10 Werktage.

VI. Gewährleistung, Haftung

(1) Für die Mängelgewährleistung gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, insbesondere das Recht und die Pflicht von TRANSLATIONES, bei Mängeln einer Übersetzung Nachbesserung zu leisten.

(2) Die Haftung von TRANSLATIONES für Schäden aus Vertragsleistungen ist beschränkt auf typischerweise vorhersehbare Schäden. Für Schäden aus anderen als vertragswesentlichen Leistungen haftet TRANSLATIONES nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Der Höhe nach ist die Schadenshaftung wie folgt begrenzt:

–         für Personenschäden auf drei Millionen Euro,

–         für Sachschäden auf eine Million Euro,

–         für Vermögensschäden auf fünfhunderttausend Euro,

jeweils je Schadensfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann und muss ggf. ein höheres Schadensrisiko vor Auftragserteilung anzeigen, damit TRANSLATIONES eine höhere Versicherung abschließen und ggf. die erhöhten Versicherungskosten in den Preis einberechnen kann.

VII. Honorarberechnung, Rechnungsprüfungspflicht

(1) Das Honorar für Übersetzungsleistungen wird nach folgendem Schlüssel berechnet:
Berechnungsgrundlage ist die Normzeile, entsprechend 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung

(a) auf die Zeichenzahl des Ausgangstextes, sofern der Text in einem zählbaren Format vorliegt;

(b) auf die Zeichenzahl des Zieltextes bei nicht überschreibbaren Formaten sowie bei entsprechender Vereinbarung.

(c) Im Zweifelsfall erfolgt die Abrechnung nach der Zeichenzahl des übersetzten Textes.

(2) TRANSLATIONES behält sich vor, besonderen Aufwand und besondere Leistungen (z.B. Informationsbeschaffung, besondere Ausführungsmodalitäten) zu einem üblichen und angemessenen Stundensatz zu berechnen, mindestens jedoch zu den aktuell geltenden Sätzen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

(3) Wurde der Auftrag von Seiten des Auftraggebers, etwa durch nachträgliche Vorgaben, nachträglich geändert, hat TRANSLATIONES Anspruch auf besondere Vergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten, wenn dieser Anspruch vor Beginn der zusätzlichen Leistungen von TRANSLATIONES angekündigt wurde.

(4) Dolmetschleistungen werden in der Regel je nach Sprache zum jeweils geltenden Tagessatz zzgl. Umsatzsteuer sowie ggf. zuzüglich Aufwendungen (z.B. Technik, Reisekosten) abgerechnet.

(5) Bei Kündigung eines Übersetzungsauftrags, die nicht von TRANSLATIONES zu vertreten ist, kann TRANSLATIONES statt des Anspruchs aus § 649 BGB eine Vergütungspauschale von 10 % der vereinbarten oder aus dem Auftragsvolumen und dem vereinbarten Zeilenpreis zu errechnenden Vergütung berechnen. Geht die Kündigung später als einen Werktag nach Auftragserteilung bei TRANSLATIONES ein, kann TRANSLATIONES eine Vergütungspauschale von 40 % der vertraglichen Vergütung berechnen. Auf Nachweis höherer ersparter Aufwendungen ist der Kunde berechtigt, die Pauschale entsprechend zu kürzen. Diese Regelung gilt entsprechend für Teil-Kündigungen.

(6) Bei Kündigung eines Dolmetschauftrags ist das volle Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen, bereits entstandene Aufwendungen (z.B. Technik, Reisekosten) sind zu erstatten. Konnte nach der Kündigung ein anderweitiger Auftrag angenommen werden, der sonst nicht hätte angenommen werden können, wird das daraus erzielte Honorar angerechnet.

(7) TRANSLATIONES ist berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zu berechnen. Preisangaben sind Nettopreise, wenn nicht anders angegeben.

(8) TRANSLATIONES ist berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen. Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen und bei länger dauernden Dolmetschaufträgen ist TRANSLATIONES zur Berechnung von Abschlagszahlungen bzw. von Teilrechnungen berechtigt.

(9) Honorarrechnungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Der Honorarsatz sowie ggf. der angegebene Zeitaufwand gelten als anerkannt, wenn nicht spätestens drei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich unter Angabe von Gründen widersprochen wird.

VIII. Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht

Rechnungen sind spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Skonto zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine hiervon abweichende Frist vereinbart. TRANSLATIONES ist bei Zahlungsverzug, auch hinsichtlich Vorschuss- oder Abschlagsrechnungen, zur Zurückbehaltung der Leistung berechtigt.

IX. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TRANSLATIONES. Bis dahin darf der Auftraggeber sie nur für unaufschiebbare Verwendungen nutzen.

(2) TRANSLATIONES behält sich das Urheberrecht an Übersetzungs- wie an Dolmetschleistungen vor.

(3) Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an Übersetzungen übertragen. Für Übersetzungen von Texten, die nicht aus dem Bereich des Auftraggebers stammen, insbesondere veröffentlichte oder verbandsöffentliche Texte wie z.B. Gesetze, Verordnungen, Regelwerke, Zeitungsartikel, wird nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers übertragen, wenn nicht im Auftrag etwas anderes vereinbart wird.

(4) Die Aufzeichnung und Verwertung von Dolmetschleistungen ist nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen gestattet.

X. Schlussbestimmungen

(1) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen und des Einzelvertrags wird durch eventuelle Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

(2) Für den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(3) Gerichtsstand ist Berlin. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

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