Konferenzdolmetschen: Entwurf einer DIN NORM für qualitativ hochwertige Dolmetschleistungen

Aktuell wird beim deutschen Berufsverband für Dolmetscher, dem VKD (Verband der Konferenzdolmetscher VKD im BDÜ e.V.) der Norm-Entwurf für die DIN 2347:2016-07 für Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen umfangreich diskutiert. Auch das Berliner Regionalgruppentreffen des VKD am 27.06.2016 diskutierte dieses Thema ausführlich.

Beim Deutschen Institut für Normung ist das Gremium NA 105-00-03 AA “Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen” dafür zuständig, zum ersten Mal eine Norm über die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung im Bereich Konferenzdolmetschen zu erstellen.

Der Entwurf zielt auf die Einführung von Mindestanforderungen und Markttransparenz im Bereich des Simultan-und Konsekutivdolmetschens ab. Die Norm soll der Qualitätssicherung dienen und potentielle Nutzer von Konferenzdolmetschdienstleistungen informieren und aufklären.

Eine solche Norm liegt als Verkaufsargument, Qualifikationsnachweis und Systematisierung grundsätzlich im Interesse des Berufsstandes. Da die Berufsbezeichnung “Dolmetscher” oder “Konferenzdolmetscher” grundsätzlich nicht geschützt ist, haben es professionell arbeitende Dolmetscher oft schwer, sich gegen Wettbewerber im Markt durchzusetzen, die weder eine professionelle Qualifikation vorweisen können noch die Berufs- und Ehrenordnungen der Berufsverbände einhalten.

Gleichzeitig bewerten die im VKD organisierten Dolmetscher die Norm als zu prozessorientiert und zu stark auf die Erfüllung formaler Anforderungen ausgelegt, etwa zur Vertragsgestaltung, Datensicherheit, Auftragsverwaltung und zum Wissensmanagement. Die konkret in der Kabine erbrachte dolmetscherische Leistung hingegen könnte durch eine Zertifizierung nach der neuen Norm nicht nachgewiesen werden. Viele Verbandsmitglieder würden eher die Einführung eines Gütesiegels für die Mitgliedschaft der Dolmetscher im VKD begrüßen. In diesem Fall würde ihre fachliche Kompetenz von Kollegen bewertet anstatt durch fachfremde Normungsexperten.

Die im Berufsverband engagierten Dolmetscher bewerten es jedoch als positiv, dass der Verband sich in den Normierungsprozess einbringt und gehört wird. Bis zum 03.10.2016 läuft noch die Frist für die Stellungnahmen und Kommentare der Verbände und Freiberufler, bevor es dann in eine neue Runde geht, die wir mit Spannung erwarten.